Gedächtnis-Protokoll
der Sitzung vom 01.08.2006 über eine mögliche Einigung über die
Methode der Starenabwehr in Volxheim für die Saison 2006
- verfaßt von Fred Steeg, Volxheim.
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An dem Gespräch nahmen drei Vertreter der Kommunalverwaltung, vier Winzer
aus Volxheim und sechs betroffene Bürger von Volxheim teil.
Namen wurden
abgekürzt, damit evtl. Einsprüche gegen die Veröffentlichung
im Internet nicht zum Zuge kommen. Die Teilnehmer des Gesprächs haben jedoch
ab sofort die Möglichkeit, dem Webmaster ihre evtl. Kommentare und/oder
Gegendarstellungen (am besten per Email) zuzusenden, um sie an gleicher Stelle
(unten an das Gedächtnis-Protokoll anschließend) mitveröffentlichen
zu lassen. Kürzungen oder Veränderungen werden nicht vorgenommen.
Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist lediglich ein gängiges
Textformat (txt, doc, pdf, Emailtext oder html).
Das Gedächtnis-Protokoll wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
Es wurden nur die wichtigsten Aussagen protokolliert. Gewünschte Ergänzungen
anderer Gesprächsteilnehmer werden im Kommentarteil (unten) veröffentlicht.
Gedächtnis-Protokoll:
Ortsbürgermeister
A. eröffnet die Sitzung und beschreibt den Zweck der Erörterung damit,
daß Winzer und Anwohner sich über mögliche Verbesserungen der
Starenabwehr in Volxheim auseinandersetzen wollen.
Winzer K. weist die Behauptungen im dem "Offenen
Brief an alle Volxheimer vom 20.April 2006" über die dort behaupteten
zeitlichen Dimensionen der Starenabwehr in 2005 zurück.
Er weist darauf hin, daß eine Nutzung von sogenannten Übermengen zum
Ausgleich von Vogelfraßschäden wegen bestehender Gesetze nicht möglich
sei.
Anwohner S. stellt die Frage in den Raum, warum nicht schon längst die enstprechenden
Bauernverbandsfunktionäre sich für eine Anpassung der Gesetze in diesem
Sinne eingesetzt haben. Er meint, die Weinbaufunktionäre hätten diesbezügliche
Regelungen bei den Behörden vorschlagen und auch durchsetzen können.
Letztlich tragen die Anwohner den Schaden, wenn statt gegenseitiger Versicherungsmöglichkeiten
der Winzer durch Übermengenausgleich, nur noch die Dauerbeschallung als praktikable
Starenabwehr angesehen wird.
Winzer K. distanziert sich von den im "Offenen
Brief" erwähnten Einschüchterungsversuchen gegen das Ehepaar
S. und nimmt seine Winzerkollegen dagegen in Schutz, daß man Ihnen solche
Einschüchterungsversuche überhaupt zutraut.
Anwohner S. nimmt diese Distanzierung erfreut und dankend zur Kenntnis und verweist
darauf, daß bisher mehrere Winzer zynischerweise darauf hingewiesen haben:
... über solche Einschüchterungen müsse man sich nicht wundern,
wenn man so gegen die Winzer und deren Interessen vorgehe.
Winzer K. behauptet zur Frage der personalgestützen Wingertshut, eine personalgesteuerte
Starenhut mit Feldhütern würde ca. 10 Personen erfordern. Das sei viel
zu teuer und somit unzumutbar.
Anwohner S. bezweifelt das. Seinen Berechnungen zufolge bräuchte man nur
ca. 2 Personen in Verbindung mit einer modernen Geräteausstattung für
ca. 10.000,-- Euro. Er fragt, ob denn nun die Winzer bereit seien die Kosten für
die Weinbergshut zu beziffern und einen überprüfbaren Kostenvergleich
durchzuführen.
Winzer B. bemerkt dazu ausdrücklich: Die Winzer seien nicht dazu verpflichtet,
den Anwohnern einen Kostenvergleich vorzulegen. Sie würden dies erst dann
tun, wenn eine Gericht sie dazu auffordere.
Daraufhin stellt der Anwohner S. fest, daß man sich unter diesen Umständen
nicht weiter zu unterhalten bräuchte. Man könne dann sowieso erst vor
Gericht Einzelheiten überprüfen.
Anwohner K. erläutert den Winzern, sie sollen nicht ihre Bilanzen, sondern
nur die Kosten für die Starenabwehr offenlegen. Darauf erhält er keine
Entgegnung.
Anwohner S. schlägt vor, um Kosten zu sparen, würde er ab sofort seinen
Müll auf die große Wiese seines Nachbarn werfen. Es würde sich
dort bestimmt eine Ecke finden, wo der Müll nicht besonders stört.
Winzer E. weist daraufhin, daß die Vogelschreiapparate nur angeschafft
worden seien, weil Anwohner sich über die Schußapparate beschwert haben.
Jetzt beschweren sich die Anwohner über die Vogelschreiapparate.
Anwohner S. bedankt sich für
den Versuch der Winzer, es mit Vogelschreiapparaten versucht zu haben. Er stellt
zugleich fest, daß dieser Versuch offensichtlich gescheitert ist.
Winzer M. und Winzer E. betonen, das Hauptproblem der Starenabwehr seien die
Hochspannungsleitungen.
Anwohner S. fragt daraufhin, warum denn dann ausgerechnet unter den Hochspannungsleitungen
Weinberge angelegt worden seien, wenn man das doch vorher schon gewußt
hat. Rhetorische Frage: Damit man hinterher Kosten sparen kann, auf Kosten der
Nerven der Anwohner?
Winzer E. erwidert darauf, man habe eben diese Grundstücke zur Verfügung
gehabt.
Anwohner S. weist darauf hin, wer solche Risiken bewußt eingehe, müsse
dafür auch die realen Kosten tragen und könne sie nicht einfach mit
dem Argument der Kostenminderung weitgehend auf Unbeteiligte abwälzen.
Anwohner H. erläutert, wie sich die Situation der Anwohner mit den Jahren
immer mehr verschlimmert hat, weil durch die Erhöhung der Apparatezahl
und die Einführung der Dreischußgeräte auch die Anzahl der auf
die Häuser gerichteten Schüsse sich drastisch erhöht habe und
dann noch Vogelschreiapparate dazugestellt worden sind.
Anwohnerin H. fragt, warum eigentlich in Volxheim nicht möglich sein soll,
was in vielen anderen Weinbaugemeinden, die ebenso schlechteste Bedingungen
in Bezug auf Vogelfraß haben, möglich ist: Eine verträgliche
Starenabwehr ohne Dauerbeschallung.
Winzer E. behauptet, die Anwohner würden ja immer nur darauf warten, daß
ein Schuß losgeht oder der Schreiapparat angeht.
Der Anwohner S. bestätigt dieses "Warten auf den nächsten Schuß/Schrei"
mit der Erläuterung, daß damit nicht eine Böswilligkeit zu unterstellen
sei, sondern daß damit die Wirkung der Geräte unter Dauerbeschallungsbedingungen
charakterisiert ist, nämlich: Nach wenigen Tagen der Dauerbeschallung von
der Morgendämmerung bis zum Eintritt der Dunkelheit, 7 Tage pro Woche, wartet
man unwillkürlich darauf im Abstand weniger Sekunden gleich wieder die nervtötenden
Schallereignisse ertragen zu müssen. Das ist Dauerstreß!
Anwohner S. faßt das Ergebnis der Sitzung zusammen: Die Anwohner sind zu
Kompromissen bereit. Nur die Methode der Dauerbeschallung wird prinzipiell nicht
toleriert, weil sie für die Anwohner unerträglich und in der Anwendung
nicht kontrollierbar ist. Sollte also Dauerbeschallung als Starenabwehr wieder
genehmigt werden, so werden die Anwohner alle gerichtlichen Mittel einsetzen,
um selbige zu verhindern.
Anwohner S. weist außerdem darauf hin, daß die Dauerbeschallung als
billigste Methode der Starenabwehr - weil auf Kosten der Nerven der Anwohner -
zu einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Anwender führt, gegenüber
ihren Konkurrenten, die auf solche Methoden netterweise verzichten. Er meint überdies,
daß es offensichtlich nötig sei, Druck auf die Winzer auszuüben,
damit nicht immer wieder das Kostenargument dazu führt, daß auch etwas
teurere, nützliche Techniken gar nicht erst entwickelt oder gar angewendet
werden müssen.
Der Gesprächsleiter, Herr A., stellt fest, daß die Diskussion zu keiner
Annäherung der Standpunkte geführt hat, und beendet die Sitzung.
Ende des Gedächtnisprotokolls - erstellt am 13. August 2006 von Fred Steeg
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